1. Einleitung Abenteuer und was manchmal dabei herauskommt.

EigenWijze Duikreizen (weiter: EWDR) ist auf Reisen, insbesondere Tauchreisen, spezialisiert und erfahren. Im Laufe der Jahre hat EWDR eine Fülle von Kenntnissen, Erfahrungen und Kontakten in der Reiseindustrie aufgebaut. EWDR weiß daher viel über Tauchplätze, lokale Guides und geeignete Träger für den begeisterten (Tauch-)Reisenden. Außerdem ist EWDR immer auf der Suche nach neuen und interessanten Tauchplätzen und hat im Laufe der Jahre viele schöne und lohnenswerte Ziele entdeckt.

Diese Suche nach neuen, denkwürdigen und oft exotischen Tauchzielen hat eine logische Kehrseite. Manchmal steckt der Tourismus an den von EWDR gefundenen Tauchplätzen noch in den Kinderschuhen. Die örtlichen Gepflogenheiten können sich von unseren unterscheiden. Manchmal können solche Gepflogenheiten für Reisende eine Enttäuschung sein, vor allem wenn sie hohe Ansprüche an Pünktlichkeit und Komfort haben. Manchmal fehlen auch die technischen Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel für die rechtzeitige Reparatur eines (Boots-)Teils in einem abgelegenen Gebiet. EWDR hat das nicht immer in der Hand. EWDR versucht jedoch immer, die beste und sicherste Wahl zu treffen, wenn es um die Auswahl lokaler Hilfskräfte, Beförderer oder Reiseleiter geht.

EWDR ist oft selbst vor Ort an den von uns angebotenen Tauchplätzen getaucht und hat aus eigener Erfahrung, die nach Ansicht von EWDR, beste Wahl im Reiseangebot getroffen. Manchmal ist diese Auswahl jedoch auf einen einzigen Anbieter beschränkt.

Bei Tauchsafaris wird der EWDR-Reisende fast immer mit schriftlichen (weitreichenden) Haftungsausschlüssen, so genannten „Waiver Agreements“, konfrontiert. Diese werden von den Veranstaltern von Tauchsafaris oft nach dem Vorbild der USA gestaltet. Bei der Ankunft an Bord muss der Reisende diese Verzichtserklärung unterschreiben. EWDR ist gegenüber den Veranstaltern von Tauchsafaris nicht in der Lage, solche Verzichtserklärungen für EWDR-Reisende auszuschließen, und sieht sich daher gezwungen, den Inhalt dieser Verzichtserklärungen in seine eigenen Beziehungen zu den Reisenden aufzunehmen. EWDR bittet die Reisenden, diese Einschränkungen zu verstehen und zu akzeptieren. Im Übrigen wird EWDR die Reisenden stets nach bestem Wissen und Gewissen informieren, auch über solche örtlichen Einschränkungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EWDR sind unter diesem Gesichtspunkt verfasst. Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Reisende, dass er mit dieser Sichtweise vertraut ist und ihr zustimmt.

2. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

EWDR: EWDR BV, mit Sitz in 3532 HW, Utrecht, Vleutenseweg 386, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 83127003, Website www.ewdr.com;

Reisevertrag: der in Artikel 7:500 bis 7:513 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte und beschriebene Vertrag;

Reisender („er“ jeweils auch als „sie“ zu verstehen): die natürliche Person, mit der EWDR einen Vertrag bzw. Reisevertrag abschließt.

3. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen EWDR und dem Reisenden in Bezug auf den im Namen des Reisenden geschlossenen (Reise-)Vertrag.

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch EWDR.

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des geschlossenen Vertrags nichtig sind oder für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags weiterhin gültig. In diesem Fall werden sich der Reisende und EWDR beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich zu berücksichtigen sind.

4. Angebote, Abschluss und Dauer der Vereinbarung

Angebote sind immer widerrufbar aufgrund geänderter Verfügbarkeit und anderer externer Ursachen. Ansonsten sind die Angebote, sofern nicht anders angegeben, zwei Wochen ab ihrem Datum gültig.

Die Preise in den Angeboten enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Offensichtliche Irrtümer und Fehler auf der Website oder (schriftlichen) anderen Informationsträgern von EWDR, wie Broschüren, Werbeprospekten und dergleichen, können EWDR nicht binden.

Der angebotene Preis und der weitere Inhalt eines Angebotes gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Unterkünfte und die angebotenen Flüge verfügbar sind, wobei die Flüge immer von EWDR geprüft wurden und zum Zeitpunkt des Angebotes zu dem angebotenen Preis verfügbar sind. Zum Zeitpunkt des Angebots werden keine Optionen für Unterkünfte oder Flüge angenommen, sofern im Angebot nicht anders angegeben.

Es kann sein, dass eine oder mehrere Unterkünfte zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr verfügbar sind. Ist dies der Fall, versucht EWDR in enger Absprache mit dem Reisenden eine alternative, mindestens gleichwertige Unterkunft für ihn zu buchen.

Ein Vertrag zwischen EWDR und dem Reisenden kommt entweder durch Annahme innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die gleichwertige Annahme über die Website von EWDR zustande.

Örtliche Ausflüge, Dienstleistungen, Führungen usw. sind nur insoweit Bestandteil des (Reise-)Vertrags, als sie ausdrücklich in der schriftlichen Bestätigung (Buchung) enthalten sind. Ein Hinweis auf die Möglichkeit vor Ort ist dafür nicht ausreichend.

5. Präferenzen und Essenzen

Sonderwünsche (Präferenzen), die bei der Buchung mitgeteilt werden, werden von EWDR nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Ob dies gelingt, hängt vom endgültigen Leistungserbringer ab, z. B. dem Hotel. Ist ein Wunsch so wesentlich, dass ein Reisevertrag nur dann zustande kommt, wenn die Erfüllung dieses Wunsches sicher ist, so handelt es sich um eine Wesentlichkeit. In der Regel handelt es sich dabei um Essenzen aus medizinischen Gründen. Auf der Buchungsbestätigung wird dies dann angegeben, einschließlich eines eventuellen Zuschlags.

6. Tauchen

Alle Tauchgänge werden inklusive Flasche/Blei/Luft und ohne Tauchausrüstung und Nitrox angeboten, sofern nicht anders angegeben. Alle Tauchgänge sind Landtauchgänge, sofern nicht anders angegeben. Darüber hinaus sind alle Tauchpakete für zertifizierte Taucher konzipiert. Für jeden Tauchkurs wird ein Aufpreis erhoben, der auf Anfrage zu entrichten ist.

7. Enthalten / nicht enthalten

Nicht im Reisepreis enthalten sind:

Ausreisesteuern, Visagebühren, Mahlzeiten, sofern nicht anders angegeben, Tauchgenehmigungen, Zertifizierungsgebühren, Meeresparkgebühren, Ausrüstungsverleih, Gebühren für zusätzliches Gepäck (Fluggesellschaften), Trinkgelder, persönliche Ausgaben (Getränke, Souvenirs usw.), Dienstleistungen von Reiseleitern, sofern nicht im Reisevertrag enthalten, Reiseversicherungen, Rücktrittsversicherungen, Tauchversicherungen, Impfungen und andere nicht aufgeführte Punkte.

Auf Tauchsafaris sind Hafengebühren und Treibstoffzuschläge nicht im Preis enthalten und müssen an Bord bezahlt werden, sofern nicht anders angegeben.

Die Reisepreise verstehen sich immer pro Person im Doppelzimmer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. In einigen Fällen ist es möglich, ein Dreibettzimmer oder sogar eine Unterkunft für Familien zu buchen. Ein Dreibettzimmer basiert fast immer auf einem Doppelzimmer mit einem Zusatzbett, in der Regel ein einfaches Bett/Matratze, das hinzugefügt wird und nicht immer die gleiche Qualität wie das Hauptbett hat. Wenn möglich, kann ein Einzelzimmer gebucht werden, in der Regel gegen einen Aufpreis.

8. Angaben zum Kunden/Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, EWDR alle Informationen und Unterlagen, die EWDR für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise benötigt, rechtzeitig und in der gewünschten Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, EWDR unaufgefordert alle Informationen zur Verfügung zu stellen, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen muss, dass sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sind oder sein können.

Der Reisende garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der EWDR zur Verfügung gestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen.

EWDR ist berechtigt, die Durchführung oder den Antritt der Reise solange auszusetzen, bis der Reisende diese Verpflichtungen erfüllt hat. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach und verzögert sich infolgedessen die Durchführung der Reise oder entsprechen die vom Reisenden erteilten Informationen nicht den Bestimmungen von Absatz 3, so gehen die sich daraus ergebenden Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

9. Einreisebestimmungen: Reisedokumente, Impfungen & Visum

Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass er bei der Abreise und während der Reise im Besitz aller erforderlichen Reisedokumente und sonstiger notwendiger Unterlagen ist.

Hat der Reisende die Reisedokumente nicht fünf Arbeitstage vor Reisebeginn erhalten, muss er sich bei EWDR erkundigen.

Für Reisende, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten möglicherweise andere Bedingungen. EWDR rät den Reisenden, sich rechtzeitig darüber zu informieren. EWDR rät den Reisenden außerdem, die erforderlichen Pässe und/oder Visa rechtzeitig zu beantragen.

EWDR bemüht sich, die Reisenden so vollständig und genau wie möglich über die einschlägigen Einreisebestimmungen zu informieren, einschließlich der Bedingungen für Reisedokumente, Visabestimmungen und Verweise auf die zuständigen Stellen für Reiseberatung und (Pflicht-)Impfungen. Der Reisende ist jedoch in erster Linie selbst dafür verantwortlich, dass er alle Einreisebestimmungen kennt und einhält, auch die der Länder, in denen er auf dem Weg zu seinem Endziel einen Zwischenstopp einlegt.

Kann die Reise nicht angetreten werden, weil der Reisende zum Zeitpunkt der Abreise nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt, so gilt dies als Rücktritt des Reisenden aufgrund eines ihm zuzurechnenden Umstands.

10. Zahlung

Die Zahlung muss innerhalb der im Angebot bzw. im Vertrag genannten Frist erfolgen.

11. Annullierung und Kosten

Wenn der Reisende die Reise aus einem ihn betreffenden Grund storniert, schuldet er zusätzlich zu einer eventuell fälligen Buchungsgebühr die folgenden Beträge:

a. bis zum 56. Tag vor dem Tag der Abreise: die Anzahlung;*
b. ab dem 56. Tag bis zum 42. Tag vor dem Abreisetermin: die Anzahlung + 35% Restzahlung;
c. ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor dem Abreisetag: die Anzahlung + 50% Restzahlung;
d. ab dem 28. Tag bis zum 14. Tag vor dem Abreisetag: die Anzahlung + 75% Restzahlung;
e. ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor dem Abreisetag: die Anzahlung + 90% Restzahlung;
f. ab dem 5. Tag bis einschließlich zum Tag der Abreise: 100% des Reisepreises

*Wenn der Reisende während seiner Reise ein Safariboot benutzt, gelten andere Stornierungsbedingungen:
a. Bis 60 Tage vor der Abreise: Anzahlung + 50% Restzahlung;
b. Ab 60 Tagen bis zum Abreisetag: 100% des Reisepreises.

Die Person, die den Reisevertrag im Namen des Reisenden abschließt, gilt als Hauptbucher. Der Hauptbucher ist für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag voll verantwortlich. Das bedeutet, dass nur der Hauptbucher Änderungen, Stornierungen oder Ergänzungen zu einer Buchung vornehmen kann.

Alle Stornierungen müssen (durch den Hauptbucher) schriftlich oder per E-Mail an die Adresse von EWDR (E-Mail) erfolgen. Wenn Sie außerhalb der Geschäftszeiten kündigen, gilt dies als am nächsten Werktag erledigt.

Teilstornierung: Wenn ein Reisender innerhalb einer Reisegruppe seinen Teil einer gemeinsamen Vereinbarung für eine Unterkunft (inkl. Tauchsafari), einen Transfer, eine Hin- und Rückreise oder eine gemeinsame Flugticketbuchung storniert, muss er eine Stornogebühr zahlen. Da der vereinbarte Reisepreis auf einer Gesamtzahl von Teilnehmern einschließlich des stornierenden Reisenden basierte, wird den verbleibenden Reisenden ein Änderungsvorschlag mit einem angepassten Reisepreis unterbreitet. Für die übrigen Reisenden wird der Tarif geändert und es gelten die normalen Zahlungsbedingungen. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder wird es nicht angenommen, wird der Vertrag für alle Reisenden gekündigt, wobei eine Stornogebühr anfällt. Der Gesamtbetrag der Stornogebühren und des geänderten Reisepreises übersteigt in keinem Fall den ursprünglichen Gesamtreisepreis, und ein etwaiger Überschuss wird auf den neuen Reisepreis angerechnet.

12. Änderung in wesentlichen bzw. untergeordneten Teilen.

EWDR ist berechtigt, den geschlossenen (Reise-)Vertrag in wesentlichen Teilen aus wichtigen, dem Reisenden mitgeteilten Gründen unverzüglich zu ändern, z.B. wenn die ursprünglich geplante Reise aus Gründen, die EWDR nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann.

Der Reisende kann die Änderung ablehnen. In diesem Fall erhält er den Reisepreis bzw. die Anzahlung zurück.

EWDR ist auch berechtigt, den (Reise-)Vertrag in nachrangigen Teilen zu ändern, wenn die Umstände dies rechtfertigen, und den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Reisende kann diese Änderung nur dann in geringfügigen Teilen ablehnen, wenn diese Änderung ihm mehr als nur geringfügige Unannehmlichkeiten verursacht.

EWDR kann den Tarif bis 20 Tage vor Reisebeginn aufgrund von Änderungen der Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten, der zu zahlenden Gebühren oder der geltenden Wechselkurse, erhöhen.

Der Reisende kann die in Abschnitt 4 genannte Preiserhöhung ablehnen. Sofern nicht anders mitgeteilt, gilt die Vereinbarung dann als von EWDR gekündigt. In diesem Fall erhält der Reisende eine Rückerstattung des Reisepreises bzw. der Anzahlung.

Die Frist, innerhalb derer der Reisende sein Recht auf Ablehnung im Sinne der Teile 2, 3 und 5 ausüben kann, beträgt 3 Tage. Danach gilt dieses Recht als erloschen.

13. Beendigung durch EWDR:

EWDR ist berechtigt, den geschlossenen (Reise-)Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, der dem Reisenden unverzüglich mitzuteilen ist.

EWDR kann gezwungen sein, einen (Reise-)Vertrag zu kündigen, wenn nicht genügend Reisende teilnehmen. Sofern sich EWDR dieses Recht vorbehalten will, muss es in der Vereinbarung erwähnt werden, wobei die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die Frist für die Mitteilung des Rücktritts an den Reisenden anzugeben sind.

EWDR kann gezwungen sein, einen (Reise-)Vertrag aufgrund von Belästigungen durch den Reisenden zu kündigen. In diesem Fall gehen alle Kosten zu Lasten des Reisenden.

EWDR kann auch gezwungen sein, einen geschlossenen (Reise-)Vertrag im Falle höherer Gewalt zu kündigen. Als höhere Gewalt gilt in diesem Zusammenhang jeder außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstand, der die Reise oder ihren Ablauf praktisch unmöglich macht, nach objektiven Maßstäben übermäßig erschwert und/oder mit Gefahren für den Reisenden verbunden ist, der unabhängig vom Willen von EWDR eintritt und dessen Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen von EWDR nicht abgewendet werden konnten. Beispiele hierfür sind Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, negative Reisehinweise und Deckungsbeschränkungen des Katastrophenfonds.

EWDR ist verpflichtet, dem Reisenden im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 2 oder 4 eine gleich- oder höherwertige andere Reise anzubieten.

Nimmt der Reisende dieses Angebot nicht an, so hat er Anspruch auf Erstattung oder Erlass des Reisepreises. Wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde: von einem entsprechenden Teil der Reise.

Tritt EWDR aus einem von EWDR zu vertretenden Umstand zurück, der nicht auf einer unzureichenden Beteiligung oder höherer Gewalt, wie oben beschrieben, beruht, so ist EWDR verpflichtet, dem Reisenden eine Entschädigung für den Vermögensschaden und einen Betrag für den entgangenen Reisegenuss zu zahlen.

EWDR ist jedoch in keinem Fall zu einer Entschädigung für Vermögensschäden verpflichtet, die das Dreifache des Reisepreises übersteigt.

Die von EWDR zu leistende Entschädigung für entgangene Reisefreuden wird nach billigem Ermessen festgesetzt, beträgt jedoch höchstens den doppelten Reisepreis.

Hat EWDR dem Reisenden eine gleichwertige Reise angeboten und hat der Reisende dieses Angebot angenommen, so entfällt die Verpflichtung von EWDR zum Ersatz des Vermögensschadens bzw. des entgangenen Reisegenusses.

14. Konformität:

Der Inhalt des zwischen EWDR und dem Reisenden geschlossenen (Reise-)Vertrags richtet sich nach den Erwartungen, die der Reisende vernünftigerweise an den Vertrag knüpfen kann. Die von EWDR zur Verfügung gestellten Informationen dienen als Ausgangsbasis.

Entspricht die Reise nicht den berechtigten Erwartungen des Reisenden, so ist EWDR dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der Mangel nicht auf ein Verschulden von EWDR oder der Hilfspersonen, deren sich EWDR zur Erfüllung des Vertrages bedient, zurückzuführen ist:

a. die Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reisenden zu vertreten ist;

b. der Mangel, der nicht vorhergesehen oder beseitigt werden konnte, einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht an der Erbringung der in der Reise enthaltenen Leistungen beteiligt ist;

c. der Ausfall auf höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das EWDR oder die Person, deren sich EWDR bei der Erfüllung des (Reise-)Vertrags bedient, bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abstellen konnte.

Die maximale Schadensersatzpflicht von EWDR beträgt das Dreifache des Reisepreises bei Vermögensschäden und das Einfache des Reisepreises bei entgangener Urlaubsfreude.

Je nach den Umständen ist EWDR verpflichtet, dem Reisenden Hilfe und Beistand zu leisten, wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die der Reisende vernünftigerweise aufgrund des (Reise-)Vertrags haben konnte.

Hat der Reisende die Ursache zu vertreten, so ist EWDR nur insoweit zur Hilfeleistung verpflichtet, als dies für EWDR zumutbar ist. In diesem Fall gehen die Kosten für die geleistete Hilfe und Unterstützung zu Lasten des Reisenden.

Die Kosten für die geleistete Hilfe und Unterstützung gehen zu Lasten von EWDR, wenn die Nichterfüllung EWDR oder der Person, deren sich EWDR bei der Erfüllung der Vereinbarung bedient, zuzuschreiben ist, und zwar im Sinne des zweiten Absatzes.

Der Reisende muss sich bei EWDR und dem Leistungserbringer so schnell wie möglich über die ihm offenbarte, nicht seinen Erwartungen entsprechende Durchführung der Reise beschweren, auch um EWDR und dem Leistungserbringer die Möglichkeit zu geben, so weit wie möglich eine Lösung zu finden. Der Reisende wird seine Beschwerde an Ort und Stelle schriftlich festhalten lassen. Soweit danach erforderlich, muss der Reisende seine Beschwerde mit weiteren Informationen und Erklärungen spätestens einen Monat nach Beendigung der Reise bei EWDR einreichen. Diese Verpflichtung des Reisenden, EWDR und den Leistungserbringer so bald und so umfassend wie möglich zu informieren, auch um ihnen die Möglichkeit zu geben, den Mangel so weit wie möglich zu beheben oder zu mindern, ist von wesentlicher Bedeutung.

15. Transport mit Fluggesellschaften

Falls EWDR Fluggesellschaften als Beförderer einsetzt, wurden das Angebot von EWDR und jedes spezifische Angebot von EWDR auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Flugtage und Abflugzeiten der verschiedenen Fluggesellschaften erstellt. Aufgrund möglicher Änderungen im Flugplan der Fluggesellschaften kann EWDR gezwungen sein, die Reiseroute zu ändern und das Programm anzupassen. Änderungen sind daher vorbehalten. Der Reisende erfährt die richtigen Zeiten mit den Reisedokumenten.

Die Reisenden müssen spätestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein, es sei denn, in der Buchung ist etwas anderes angegeben.

EWDR übernimmt keine Haftung für Änderungen der Reiseroute aufgrund von Verspätungen der Fluggesellschaften usw. und daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und/oder Programmänderungen.

Bei Flügen gelten im Verhältnis zwischen EWDR und dem Reisenden zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Dazu gehören:

a. eventuelle Preiserhöhungen und/oder Treibstoffzuschläge, die von der Fluggesellschaft erhoben werden, werden weitergegeben;

b. Änderungen der Reisedauer aufgrund von Flugplanänderungen durch die Fluggesellschaft möglich sind;

c. Änderungen der Reiseroute aufgrund von Flugausfällen auftreten können, ohne dass EWDR hierfür in größerem Umfang als die Fluggesellschaft haftet.

16. Beschwerden von Luftfahrtunternehmen:

Hat der Fluggast eine Beschwerde über das Luftfahrtunternehmen, so ist er stets verpflichtet, diese Beschwerde unverzüglich dem Luftfahrtunternehmen selbst mitzuteilen und schriftlich zu formulieren (oder formulieren zu lassen). Der Fluggast und das Luftfahrtunternehmen sind in erster Linie die Parteien, die unmittelbar Kenntnis von etwaigen Fehlern und deren Behebung haben.

Der Fluggast trägt auch die Verantwortung dafür, diese Beschwerde bei dem Luftfahrtunternehmen weiterzuverfolgen.
EWDR unterstützt den Reisenden dabei durch die Erteilung von Auskünften, Unterlagen und Erklärungen, soweit diese EWDR vorliegen oder von EWDR in zumutbarer Weise beschafft werden können.

Kommt der Reisende dieser Reklamationspflicht nicht nach, so liegt ein Versäumnis seitens des Reisenden vor.

17. Vertrag und EU-Haftungsausschlüsse und -beschränkungen.

Ungeachtet der vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von EWDR gelten im Verhältnis zwischen EWDR und dem Reisenden die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, die in den geltenden internationalen Übereinkommen und EU-Verordnungen für Beförderer oder andere Leistungsträger vorgesehen oder zulässig sind.

Abgesehen von etwaigen künftigen Ergänzungen oder Änderungen, die in diesem Fall ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens als hier eingefügt zu betrachten sind, gelten sie bereits jetzt:

– das Warschauer Abkommen über den internationalen Luftverkehr von 1929; – das Berner Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr von 1961; – das Athener Übereinkommen über den Seeverkehr von 1974;

– Das Pariser Übereinkommen von 1962 über die Haftung von Hotelbesitzern;

– das Montrealer Übereinkommen von 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr;

– EU-Verordnung Nr. 889/2002 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen;

– EU-Verordnung Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen;

– EU-Verordnung 392/2009 über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See im Falle von Unfällen.

Die Texte bzw. Zitate dieser Verträge und Verordnungen sind auf Anfrage bei EWDR erhältlich.

18. Entschädigung bzw. Ausschluss im Todes- oder Verletzungsfall:

Für die Haftung von EWDR bei Tod oder Verletzung des Reisenden gilt die zulässige Haftungsbeschränkung nach den anwendbaren Konventionen bzw. (EU-)Verordnungen bzw. sonstigen (internationalen) Gesetzen oder Vorschriften.

19. Sonstige Haftung

Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen und mit Ausnahme dessen, was dort ausdrücklich als solche bezeichnet ist, haftet EWDR in keinem Fall für eine höhere oder andere Haftung als maximal bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Dieser Ausschluss der (weiteren) Haftung gilt nur ausnahmsweise für Schadensursachen, die auf Handlungen oder Unterlassungen von EWDR, einschließlich Handlungen von Mitarbeitern von EWDR, zurückzuführen sind, die als Handlungen oder Unterlassungen mit dem Vorsatz, den Schaden herbeizuführen, oder als leichtfertige Handlungen oder Unterlassungen in dem Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, zu qualifizieren sind.

EWDR haftet nicht für den Fall, dass der Reisende seinen Schaden aus seiner Reise- oder Reiserücktrittsversicherung bzw. für den vom Versicherer geleisteten oder zu leistenden Teil davon ersetzt bekommen hat.

20. Länderinformationen

EWDR rät den Reisenden, sich vor der Buchung der Reise und der Reise selbst über das Zielland zu informieren. Neben weiteren Informationsquellen steht EWDR auch für umfassendere Informationen über Zeitverschiebung, Sprache, Währung, Flughafensteuer, Klima usw. zur Verfügung. (www.ewdr.com / E-Mail: info@ewdr.com). Diese Informationen sind nicht unbedingt vollständig und binden EWDR nicht.

21. Versicherung

EWDR empfiehlt Reisenden dringend den Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung. Außerdem rät EWDR den Reisenden, den Posten Krankheitskosten bis zur Höhe der Kosten zu versichern. Unsere Mitarbeiter können Sie über den Abschluss einer geeigneten Reise- und Reiserücktrittsversicherung beraten. Wir arbeiten mit Allian Assintance zusammen, dem Spezialisten für Reiseversicherungen und Assistance

22. Autovermietung

Wenn nicht anders angegeben, sind die Fahrzeuge unversichert, diese sollte vor Ort oder in Absprache mit EWDR abgeschlossen werden. Es ist üblich, dass der örtliche Autovermieter eine Kaution auf Ihrer Kreditkarte hinterlegt, die Sie später zurückerhalten, wenn es zu keinen Zwischenfällen kommt. Wenn nicht anders angegeben, läuft der Mietwagen auf den Namen eines Fahrers. Mehrere Fahrer können gegen einen eventuellen Aufpreis vereinbart werden. Siehe auch Punkt 4 zu Artikel 11 bezüglich Stornierung und Kosten.

Wenn der Reisende eine Reklamation hat oder eine Rückerstattung wünscht, ist er verpflichtet, dies dem Autovermieter selbst mitzuteilen und schriftlich festzuhalten (oder schriftlich festhalten zu lassen). Der Reisende und der Autovermieter sind in erster Linie die Parteien, die direkt von den Fehlern und deren Behebung wissen. Bei EWDR gibt es auch keine Erstattung für nicht genutzte Tage der Autovermietung.

23. Garantie vereinbart | VZR Garant

Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 [indien er sprake is van een pakketreis]. Damit können Sie alle für Pauschalreisen geltenden EU-Rechte in Anspruch nehmen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Garantie zu erfüllen, setzt EWDR B.V. VZR Garant ein. VZR Garant ist ein anerkanntes Garantiesystem. Sollte EWDR B.V. vor Ablauf Ihrer Buchung zahlungsunfähig werden, sorgt VZR Garant je nach Situation dafür, dass Sie Ihre Buchungsgebühr zurückerhalten, Ihre Buchung fortsetzen können oder zurückgeführt werden. Die Bedingungen der Garantieregelung finden Sie auf der Website von VZR Garant(www.vzr-garant.nl). Damit hat sich die EWDR B.V. mit VZR Garant eine Insolvenzabsicherung verschafft. Sollten die Dienstleistungen aufgrund der Insolvenz von EWDR B.V. nicht erbracht werden, wenden Sie sich bitte an VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC in Eindhoven, Niederlande, unter info@vzr-garant.nl oder +31 (0)85 13 07 630.

24. Kalamität / Kalamitätsfonds

Im Falle von Unglücksfällen im Zielgebiet, zu denen in jedem Fall Naturkatastrophen, nukleare Reaktionen, Krieg oder eine ähnliche Situation sowie Unruhen mit Schusswaffengebrauch mit dem Ziel des Umsturzes der bestehenden Staatsgewalt gehören, kann EWDR nicht für die daraus entstehenden Kosten, den Verlust von Reisefreuden, die Änderung oder Verkürzung des Reiseprogramms und die daraus entstehenden Kosten sowie für die Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung verantwortlich gemacht werden.

Um Schäden für den Reisenden (so weit wie möglich) zu vermeiden oder zu begrenzen, ist EWDR B.V. (Handelskammer 83127003) der Stichting Calamiteitenfonds Reizen angeschlossen. Pro Buchung werden 2,50 € an den Katastrophenfonds gezahlt, wobei die maximale Teilnehmerzahl 9 Personen pro Buchung beträgt. Im Rahmen der Garantieregelung des Katastrophenfonds sind die auf dieser Website veröffentlichten Reisen durch die Garantie des Katastrophenfonds gedeckt. Diese Garantie bedeutet, dass Sie als Verbraucher an einer von EWDR organisierten Reise teilnehmen:

a. den Reisepreis (teilweise) zu erstatten, wenn EWDR die Reise aufgrund eines Unglücks nicht oder nicht vollständig durchführen kann;

b. die Erstattung der notwendigen Mehrkosten, wenn EWDR die Reise aufgrund einer Katastrophe anpassen oder den Reisenden vorzeitig zurückführen muss. Katastrophe bedeutet: ein anormales Ereignis, das durch einen Unglücksfall oder eine Naturkatastrophe verursacht wird.

Weitere Informationen über die Bedeutung des Begriffs „Katastrophe“ im Rahmen der Garantieregelung sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.calamiteitenfonds.nl.

25. Impfungen

Für Informationen über Impfungen verweist das EWDR die Reisenden an ihren Hausarzt oder den GGD.

26. Beanstandungen

Ungeachtet dessen erlischt jedes Beschwerderecht des Reisenden einen Monat nach Beendigung der Reise.

27. Beilegung von Streitigkeiten

Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz von EWDR zuständig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, einen Streitfall einvernehmlich beizulegen.

28. Anwendbares Recht

Jeder Vertrag zwischen EWDR und dem Kunden unterliegt dem niederländischen Recht.

29. Änderung und Standort der Bedingungen

Diese Bedingungen werden in der Geschäftsstelle der Handelskammer hinterlegt.

Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Auftrags gültige Fassung.